Mopsfledermäuse: Winterfunde in Baumquartieren
Zwischen 2012 und 2017 wurden neben zahlreichen akustischen Nachweisen zwei der bislang fünf in Nordrhein-Westfalen bekannten Mopsfledermaus-Wochenstuben allein im Kreis Borken (westliches Münsterland) nachgewiesen. Aus diesem Grund obliegt der Region eine besondere Verantwortung für die Art in Nordrhein-Westfalen.
Aufgrund ihrer Seltenheit in NRW wird die Mopsfledermaus in der dort gültigen Rote Liste als „vom Aussterben bedroht“ geführt, ihr Erhaltungszustand in der atlantischen Region ist schlecht. Im Kreis Borken sind bislang keine unterirdischen Winterquartiere der Art bekannt.
Da die Mopsfledermaus als besonders kälteunempfindlich gilt, wurden die aus den Sommermonaten bekannten Quartiere regelmäßig bis in den Winter 2017/2018 hinein, ehrenamtlich auf eine Nutzung kontrolliert. Ziel war es, einen ersten Eindruck davon zu bekommen, ob und wie die seltene und bedrohte Mopsfledermaus Baumquartiere im Verlauf des gesamten Jahres in der Region Westmünsterland nutzt.
Zwischen Ende November 2017 und Februar 2018 fanden insgesamt sechs Kontrollen beider Koloniestandorte statt. Dabei wurden sowohl natürliche Baumquartiere hinter abgeplatzter Borke, als auch die für eine der beiden Kolonien installierten Spaltenkästen überprüft. Die dort aufgehängten 51 Fledermauskästen unterschiedlichen Typs sind auf vier Kastenreviere verteilt. Die Sichtkontrollen wurden so störungsarm wie möglich und ausschließlich unter Verwendung von Rotlicht durchgeführt.
Während jeder Kontrolle wurden einzelne Mopsfledermäuse in den aus den Sommermonaten bekannten Quartieren nachgewiesen. Dabei wurden die Tiere sowohl hinter abgeplatzter Borke, als auch in Spaltenkästen aufgefunden.
Dass die Tiere während des Spätherbstes und frühen Hochwinters immer wieder aktiv waren, zeigen ergänzende Erfassungen mittels batcorder im Winter 2018/2019 (siehe Abbildung). Schon im Rahmen der Kastenkontrollen wurden Überwinterungsnachweise von Zwergfledermäusen und Großen Abendseglern erbracht. Für den Großen Abendsegler ist die Überwinterung in Baumquartieren in der Region hinreichend bekannt.
Fazit:
Hinweise durch anekdotische Funde von Mopsfledermäusen im Kreis Borken zeigen, dass selbst im als Hochwinter bezeichneten Zeitraum Einzeltiere in natürlichen Baumquartieren und auch in Baumquartieren nachahmenden Fledermauskästen an zutreffen sind. Damit ergibt sich für die sehr seltene und gefährdete Mopsfledermaus, aber auch für weitere kältetolerante Arten, ein hohes Gefährdungspotenzial bei forstlichen Arbeiten, sowohl in für die Art typischen (Wald), als auch in eher untypischen Habitaten (Baumgruppen/Hofgehölze im Offenland) innerhalb der atlantischen Region.
Daher darf nicht, wie in der gängigen Praxis oftmals üblich, ein Bauzeitenfenster für Baumfällungen zur Vermeidung von Tiertötungen unreflektiert in den Hochwinter gelegt werden.
Insbesondere für die Mopsfledermaus als Art, die sich hinter abgeplatzter Borke und nicht zwingend in als typisch für Fledermäuse beurteilten Baumhöhlen versteckt, ergibt sich in der atlantischen Region hieraus ein besonderes Gefährdungspotenzial der ohnehin stark gefährdeten Art. Es empfiehlt sich für die Zukunft, sys tematische Untersuchungen durchzuführen, die detaillierte Erkenntnisse über die Nutzung von Wochenstubenquartieren in Bäumen während der Wintermonate erbringen.