Artenschutzprüfung (ASP) Gebäude

Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden wird dargelegt, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG eintreten können, nämlich, ob möglicherweise geschützte Arten verletzt oder getötet oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört werden.

Bei einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP Stufe 1) wird das vom Vorhaben betroffene Gelände einschließlich der vorhandenen Gebäude begutachtet.

Mittels Fernglases mit 10facher Vergrößerung werden Bäume von allen Seiten bis in die Kronen intensiv betrachtet und auf das Vorhandensein von Spechthöhlen, Faul- und Spalthöhlen, abstehende Rinde, Stammrisse, Stammfußhöhlen und Nester untersucht.

Von Abbruch oder Sanierung betroffene Gebäude und deren Anbauten werden innen und außen intensiv auf anwesende Fledermäuse, Fledermauskot, Nahrungsreste, Körperfettabrieb an Quartiereingängen und anderen Anzeichen für eine Nutzung durch Fledermäuse, sowie nach Fortpflanzungs- oder Ruhestätten planungsrelevanter Vogelarten (insbesondere Eulen und Schwalben) geprüft.

Die dabei gefundenen Strukturen, die als Lebensstätten für Fledermäuse und Vögel geeignet sind, werden fotografisch dokumentiert.

Ziel einer Artenschutzprüfung (ASP) ist es zu ermitteln ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten.

Wir bieten Ihnen eine den Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) entsprechende Artenschutzprüfung mit Ergebnisdarstellung, artenschutzrechtlicher Bewertung, Maßnahmen und Fotodokumentation an, wodurch sie rechtliche und naturschutzfachliche Planungssicherheit erlangen.

Zwei Nester von Haussperlingen an einem Gebäude.